- verpflichten
- forcieren; verdonnern (umgangssprachlich); in die Pflicht nehmen; bestimmen; einfordern; erzwingen; zwingen
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ver|pflich|ten [fɛɐ̯'pf̮lɪçtn̩], verpflichtete, verpflichtet:1.a) <tr.; hat (jmdn. an etwas) vertraglich o. ä. binden; jmdn. für eine bestimmte, besonders eine künstlerische Tätigkeit unter Vertrag nehmen:sie wurde für das Amt der Staatssekretärin verpflichtet; er ist als Schauspieler nach München verpflichtet worden.b) <+ sich> sich für eine bestimmte, besonders eine künstlerische Tätigkeit vertraglich binden:er hat sich bei der Bundeswehr für drei Jahre verpflichtet; sie wird sich für fünf Jahre in New York verpflichten.2.a) <tr.; hat (jmdn.) verbindlich (auf etwas) festlegen, (von jmdm.) ein bestimmtes Verhalten, eine bestimmte Handlungsweise verlangen:das Gericht verpflichtete die Regierung zur Erhöhung des Kindergeldes; jmdn. feierlich, durch Eid, zu einer Zahlung verpflichten; das verpflichtet dich zu nichts; sein Amt verpflichtet ihn [dazu], sich um die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger zu kümmern.Syn.: ↑ binden.b) <+ sich> versprechen, fest zusagen, etwas Bestimmtes zu tun:ich habe mich verpflichtet, diese Aufgabe zu übernehmen; er hat sich zu dieser Zahlung verpflichtet.Syn.: ↑ zusichern.* * *
ver|pflịch|ten 〈V. tr.; hat〉1. jmdn. \verpflichten jmdm. eine Pflicht auferlegen2. sich \verpflichten, etwas zu tun versprechen, etwas zu tun● Beamte auf die Verfassung \verpflichten B. darauf vereidigen, ihre Pflicht der V. gemäß zu erfüllen; jmdn. für, 〈od.〉 zu etwas \verpflichten jmdm. die Pflicht auferlegen, etwas zu tun, jmdn. für eine Arbeit, eine Leistung in Dienst nehmen; einen Schauspieler für eine Rolle, für die nächste Spielzeit \verpflichten; sich jmdm. verpflichtet fühlen das Gefühl haben, jmdm. Dank, eine Gegenleistung zu schulden; ich fühle mich verpflichtet, ihm das zu sagen ich habe das Gefühl, dass ich es ihm sagen muss; verpflichtet sein, etwas zu tun die Pflicht haben, etwas zu tun, etwas tun müssen; ich bin ihm sehr verpflichtet ich verdanke ihm viel; ich bin vertraglich verpflichtet, das zu tun; ich bin Ihnen (für Ihre Hilfe) sehr zu Dank verpflichtet ich bin Ihnen großen Dank schuldig, ich bin Ihnen sehr dankbar; ich bin zum Schweigen, zum Sprechen verpflichtet; \verpflichtende Zusage bindende Z.* * *
ver|pflịch|ten <sw. V.; hat [mhd. verphlichten]:1.a) durch eine bindende Zusage auf etw. festlegen; versprechen lassen, etw. zu tun:jmdn. feierlich, durch Eid v.;Beamte auf die Verfassung v.;jmdn. zu Stillschweigen v.;sie hat ihn dazu/(selten:) darauf verpflichtet, die Aufsicht zu übernehmen;b) <v. + sich> etw. ganz fest zusagen; versprechen, etw. zu tun:sich vertraglich v., die Arbeit zu übernehmen;er hat sich, er ist zu dieser Zahlung verpflichtet.2.a) für eine bestimmte, bes. eine künstlerische Tätigkeit einstellen, unter Vertrag nehmen; ↑ engagieren (2 a):die Sängerin ans Stadttheater, nach Berlin v.;er wurde auf drei Jahre für dieses Amt, als Trainer verpflichtet;b) <v. + sich> sich für eine bestimmte, bes. eine künstlerische Tätigkeit vertraglich binden:er hat sich auf, für drei Jahre verpflichtet.3. jmdm. als Pflicht auferlegen; ein bestimmtes Verhalten, eine bestimmte Handlungsweise erforderlich machen, von jmdm. verlangen:sein Eid verpflichtet ihn zum Gehorsam;der Kauf des ersten Bandes verpflichtet zur Abnahme des gesamten Werks;er fühlte sich verpflichtet, ihr zu helfen;vertraglich zu etw. verpflichtet sein;das verpflichtet dich zu nichts;ich bin Ihnen zu Dank verpflichtet (bin Ihnen Dank schuldig);ich bin, fühle mich ihr verpflichtet (ich bin ihr etwas schuldig);verpflichtende Grundsätze;ein humanistischen Traditionen verpflichteter Präsident.* * *
ver|pflịch|ten <sw. V.; hat [mhd. verphlichten]: 1. a) durch eine bindende Zusage auf etw. festlegen; versprechen lassen, etw. zu tun: jmdn. feierlich, durch Eid, durch Handschlag v.; Beamte auf die Verfassung v.; jmdn. zu einer Zahlung, zu Stillschweigen v.; sie hat ihn dazu/(selten:) darauf verpflichtet, die Aufsicht zu übernehmen; Das Oberste Gericht verpflichtete daraufhin die Regierung, die Sommerzeit so rasch wie möglich einzuführen (Bund 9. 8. 80); b) <v. + sich> etw. ganz fest zusagen; versprechen, etw. zu tun: sich vertraglich v., die Arbeit zu übernehmen; er hat sich, er ist zu dieser Zahlung verpflichtet. 2. a) für eine bestimmte, bes. eine künstlerische Tätigkeit einstellen, unter Vertrag nehmen; ↑engagieren (2 a): eine Sängerin, einen Schauspieler ans Stadttheater, nach Berlin v.; er wurde auf drei Jahre für dieses Amt, als Trainer verpflichtet; Der 25-jährige Mittelfeldspieler wurde vor drei Monaten vom englischen Erstdivisionär West Bromwich Albion verpflichtet (Kicker 6, 1982, 21); Seine Tochter war trotz der zwei kleinen Buben für den Zustelldienst verpflichtet worden (Kühn, Zeit 247); b) <v. + sich> sich für eine bestimmte, bes. eine künstlerische Tätigkeit vertraglich binden: er hat sich auf, für drei Jahre verpflichtet; ... ausschließlich aus geworbenen Freiwilligen ..., die sich gegen Entlohnung zu langjährigem Militärdienst verpflichten (Fraenkel, Staat 368). 3. jmdm. als Pflicht auferlegen; ein bestimmtes Verhalten, eine bestimmte Handlungsweise erforderlich machen, von jmdm. verlangen: sein Versprechen, sein Eid verpflichtet ihn zum Gehorsam; der Kauf des ersten Bandes verpflichtet zur Abnahme des gesamten Werks; er fühlte sich verpflichtet, ihr zu helfen; gesetzlich, moralisch, vertraglich zu etw. verpflichtet sein; das verpflichtet dich zu nichts; ich bin Ihnen zu Dank verpflichtet (bin Ihnen Dank schuldig); ich bin, fühle mich ihm verpflichtet (ich bin ihm etwas schuldig); bin ich verpflichtet, verpflichtet mich etwas zu kommen? (muss ich aus irgendeinem Grunde kommen?); er ist als Komponist, seine Kompositionen sind diesem großen Meister verpflichtet (geh.; in starkem Maße von ihm beeinflusst, von ihm abhängig); verpflichtende Grundsätze; Václav Havel ... Der den humanistischen Traditionen der tschechischen Kultur verpflichtete Intellektuelle (Freie Presse 3. 1. 90, 4).
Universal-Lexikon. 2012.