verpflichten

verpflichten

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ver|pflich|ten [fɛɐ̯'pf̮lɪçtn̩], verpflichtete, verpflichtet:
1.
a) <tr.; hat (jmdn. an etwas) vertraglich o. ä. binden; jmdn. für eine bestimmte, besonders eine künstlerische Tätigkeit unter Vertrag nehmen:
sie wurde für das Amt der Staatssekretärin verpflichtet; er ist als Schauspieler nach München verpflichtet worden.
Syn.: anheuern (ugs.), anstellen, einstellen, engagieren, gewinnen.
b) <+ sich> sich für eine bestimmte, besonders eine künstlerische Tätigkeit vertraglich binden:
er hat sich bei der Bundeswehr für drei Jahre verpflichtet; sie wird sich für fünf Jahre in New York verpflichten.
2.
a) <tr.; hat (jmdn.) verbindlich (auf etwas) festlegen, (von jmdm.) ein bestimmtes Verhalten, eine bestimmte Handlungsweise verlangen:
das Gericht verpflichtete die Regierung zur Erhöhung des Kindergeldes; jmdn. feierlich, durch Eid, zu einer Zahlung verpflichten; das verpflichtet dich zu nichts; sein Amt verpflichtet ihn [dazu], sich um die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger zu kümmern.
Syn.: binden.
b) <+ sich> versprechen, fest zusagen, etwas Bestimmtes zu tun:
ich habe mich verpflichtet, diese Aufgabe zu übernehmen; er hat sich zu dieser Zahlung verpflichtet.
Syn.: zusichern.

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ver|pflịch|ten 〈V. tr.; hat
1. jmdn. \verpflichten jmdm. eine Pflicht auferlegen
2. sich \verpflichten, etwas zu tun versprechen, etwas zu tun
● Beamte auf die Verfassung \verpflichten B. darauf vereidigen, ihre Pflicht der V. gemäß zu erfüllen; jmdn. für, 〈od.〉 zu etwas \verpflichten jmdm. die Pflicht auferlegen, etwas zu tun, jmdn. für eine Arbeit, eine Leistung in Dienst nehmen; einen Schauspieler für eine Rolle, für die nächste Spielzeit \verpflichten; sich jmdm. verpflichtet fühlen das Gefühl haben, jmdm. Dank, eine Gegenleistung zu schulden; ich fühle mich verpflichtet, ihm das zu sagen ich habe das Gefühl, dass ich es ihm sagen muss; verpflichtet sein, etwas zu tun die Pflicht haben, etwas zu tun, etwas tun müssen; ich bin ihm sehr verpflichtet ich verdanke ihm viel; ich bin vertraglich verpflichtet, das zu tun; ich bin Ihnen (für Ihre Hilfe) sehr zu Dank verpflichtet ich bin Ihnen großen Dank schuldig, ich bin Ihnen sehr dankbar; ich bin zum Schweigen, zum Sprechen verpflichtet; \verpflichtende Zusage bindende Z.

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ver|pflịch|ten <sw. V.; hat [mhd. verphlichten]:
1.
a) durch eine bindende Zusage auf etw. festlegen; versprechen lassen, etw. zu tun:
jmdn. feierlich, durch Eid v.;
Beamte auf die Verfassung v.;
jmdn. zu Stillschweigen v.;
sie hat ihn dazu/(selten:) darauf verpflichtet, die Aufsicht zu übernehmen;
b) <v. + sich> etw. ganz fest zusagen; versprechen, etw. zu tun:
sich vertraglich v., die Arbeit zu übernehmen;
er hat sich, er ist zu dieser Zahlung verpflichtet.
2.
a) für eine bestimmte, bes. eine künstlerische Tätigkeit einstellen, unter Vertrag nehmen; engagieren (2 a):
die Sängerin ans Stadttheater, nach Berlin v.;
er wurde auf drei Jahre für dieses Amt, als Trainer verpflichtet;
b) <v. + sich> sich für eine bestimmte, bes. eine künstlerische Tätigkeit vertraglich binden:
er hat sich auf, für drei Jahre verpflichtet.
3. jmdm. als Pflicht auferlegen; ein bestimmtes Verhalten, eine bestimmte Handlungsweise erforderlich machen, von jmdm. verlangen:
sein Eid verpflichtet ihn zum Gehorsam;
der Kauf des ersten Bandes verpflichtet zur Abnahme des gesamten Werks;
er fühlte sich verpflichtet, ihr zu helfen;
vertraglich zu etw. verpflichtet sein;
das verpflichtet dich zu nichts;
ich bin Ihnen zu Dank verpflichtet (bin Ihnen Dank schuldig);
ich bin, fühle mich ihr verpflichtet (ich bin ihr etwas schuldig);
verpflichtende Grundsätze;
ein humanistischen Traditionen verpflichteter Präsident.

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ver|pflịch|ten <sw. V.; hat [mhd. verphlichten]: 1. a) durch eine bindende Zusage auf etw. festlegen; versprechen lassen, etw. zu tun: jmdn. feierlich, durch Eid, durch Handschlag v.; Beamte auf die Verfassung v.; jmdn. zu einer Zahlung, zu Stillschweigen v.; sie hat ihn dazu/(selten:) darauf verpflichtet, die Aufsicht zu übernehmen; Das Oberste Gericht verpflichtete daraufhin die Regierung, die Sommerzeit so rasch wie möglich einzuführen (Bund 9. 8. 80); b) <v. + sich> etw. ganz fest zusagen; versprechen, etw. zu tun: sich vertraglich v., die Arbeit zu übernehmen; er hat sich, er ist zu dieser Zahlung verpflichtet. 2. a) für eine bestimmte, bes. eine künstlerische Tätigkeit einstellen, unter Vertrag nehmen; ↑engagieren (2 a): eine Sängerin, einen Schauspieler ans Stadttheater, nach Berlin v.; er wurde auf drei Jahre für dieses Amt, als Trainer verpflichtet; Der 25-jährige Mittelfeldspieler wurde vor drei Monaten vom englischen Erstdivisionär West Bromwich Albion verpflichtet (Kicker 6, 1982, 21); Seine Tochter war trotz der zwei kleinen Buben für den Zustelldienst verpflichtet worden (Kühn, Zeit 247); b) <v. + sich> sich für eine bestimmte, bes. eine künstlerische Tätigkeit vertraglich binden: er hat sich auf, für drei Jahre verpflichtet; ... ausschließlich aus geworbenen Freiwilligen ..., die sich gegen Entlohnung zu langjährigem Militärdienst verpflichten (Fraenkel, Staat 368). 3. jmdm. als Pflicht auferlegen; ein bestimmtes Verhalten, eine bestimmte Handlungsweise erforderlich machen, von jmdm. verlangen: sein Versprechen, sein Eid verpflichtet ihn zum Gehorsam; der Kauf des ersten Bandes verpflichtet zur Abnahme des gesamten Werks; er fühlte sich verpflichtet, ihr zu helfen; gesetzlich, moralisch, vertraglich zu etw. verpflichtet sein; das verpflichtet dich zu nichts; ich bin Ihnen zu Dank verpflichtet (bin Ihnen Dank schuldig); ich bin, fühle mich ihm verpflichtet (ich bin ihm etwas schuldig); bin ich verpflichtet, verpflichtet mich etwas zu kommen? (muss ich aus irgendeinem Grunde kommen?); er ist als Komponist, seine Kompositionen sind diesem großen Meister verpflichtet (geh.; in starkem Maße von ihm beeinflusst, von ihm abhängig); verpflichtende Grundsätze; Václav Havel ... Der den humanistischen Traditionen der tschechischen Kultur verpflichtete Intellektuelle (Freie Presse 3. 1. 90, 4).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Verpflichten — Verpflichten, verb. regul. durch Pflicht verbinden, sowohl, 1. in weiterm Verstande, durch eine jede Sache, welche uns eine Pflicht aufleget. Zu etwas verpflichtet seyn, als Pflicht dazu gezwungen seyn. Dein Amt, dein Stand, dein Gewissen, alles… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Verpflichten — Verpflichten, 1) so v. w. verbindlich machen; 2) Jemandem eine amtliche Pflicht auferlegen, was gewöhnlich mit der feierlichen Abnahme des Amtseides geschieht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • verpflichten — ↑engagieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • verpflichten — ↑ Pflicht …   Das Herkunftswörterbuch

  • verpflichten — V. (Aufbaustufe) einen Schauspieler anstellen Synonyme: engagieren, unter Vertrag nehmen Beispiele: Er wurde für die Hauptrolle verpflichtet. Sie hat sich für fünf Jahre beim Stadttheater verpflichtet …   Extremes Deutsch

  • verpflichten — ver·pflịch·ten; verpflichtete, hat verpflichtet; [Vt/i] 1 etwas verpflichtet (jemanden) zu etwas etwas bewirkt, dass jemand die Pflicht hat, etwas zu tun <zu etwas verpflichtet sein>: Das Öffnen der Packung verpflichtet zum Kauf /… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • verpflichten — 1. als Aufgabe stellen, anordnen, anweisen, bestimmen, schwören lassen, unter Eid nehmen, veranlassen, vereidigen, verfügen, verordnen; (österr.): angeloben; (geh.): auferlegen, heißen; (schweiz., sonst geh.): in Pflicht nehmen. 2. anstellen,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • verpflichten — ver|pflịch|ten, sich verpflichten; sie ist mir verpflichtet …   Die deutsche Rechtschreibung

  • verpflichten, sich — sich verpflichten V. (Grundstufe) das Versprechen geben, dass man etw. tut Synonyme: versprechen, zusagen Beispiele: Ich habe mich verpflichtet, ihm zu helfen. Sie hat sich zum Schweigen verpflichtet …   Extremes Deutsch

  • verpflichten — verflichte …   Kölsch Dialekt Lexikon

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